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20.06.2017

Widersprechen hilft! ...wenn auch nicht immer!

Parkscheibe auf Edeka-Parkplatz Lohmar vergessen, kostet 19,90€!

Eine Packung Möhren (1,50€) und ein Paket Spaghetti (0,89€) schnell auf dem Heimweg im Edeka gekauft. Auf dem Edeka-Parkplatz in Lohmar wieder ins Auto gestiegen, entdecken Sie einen Zettel an der Windschutzscheibe. 19,90 € sollen Sie zahlen, weil Sie keine Parkscheibe ins Auto gelegt haben. "Das ist ja doppelt so teuer wie ein Knöllchen vom Ordnungsamt!“

Viele Supermärkte lassen ihre Parkplätze überwachen!

Viele Supermärkte lassen mittlerweile ihre Parkplätze von privaten Kontrolleuren überwachen. Wer trotz der Hinweisschilder seine Parkscheibe vergisst, muss häufig zahlen.

Supermärkte begründen dies meist mit Fremd- und Dauerparkern, die die begrenzten Stellplätze besetzen, so dass für die eigenen Kunden deutlich weniger Plätze zur Verfügung stünden. Die Überwachung sei daher notwendig.

Jedoch geht es meist wohl eher ums Geldverdienen!

Für Supermärkte in der Innenstadt, in der ohnehin kaum Parkplätze zu finden sind, kann das durchaus sinnvoll sein, die Parkplätze für die eigenen Kunden frei zu halten. Es werden jedoch oft Parkplätze überwacht, auf denen Fremdparker kein Problem sind.

Das Unternehmen, das die Parkplätze in Lohmar kontrolliert, ist "fair parken" aus Düsseldorf.

19,90 Euro kostet das Parken ohne Parkscheibe auf dem Privatgelände!

Wenn ein Auto ohne Parkscheibe oder länger als erlaubt auf dem Parkplatz steht, verteilen zahlreiche Kontrolleure im Auftrag von "fair parken" auf zahlreichen Parkplätzen der Republik Zettel an der Windschutzscheibe: 19,90 Euro kostet das Falschparken auf Privatgelände.

Ob man die Strafe zahlen müsse, hängt vor allem davon ab, ob Schilder auf dem Parkplatz über die Bedingungen informieren und wie gut man diese lesen kann. Die Bedingungen seien oft zu klein und zu unauffällig. Wenn man aber das Hinweisschild überhaupt nicht oder nur schlecht lesen kann, kann kein Park-Vertrag zustande kommen. In diesem Fall bestehen gute Chancen, trotz fehlender Parkscheibe um eine Strafe herumzukommen.

Wenn Sie also ein solches „Knöllchen“ erhalten haben, sollten Sie bei „fair-parken“ auf alle Fälle schriftlich widersprechen und dabei auf das fehlende oder zu kleine Schild verweisen! Zum Nachweis, dass Sie berechtigt geparkt haben, sollten Sie den Kassenbon des Supermarktes beilegen! Meist verläuft dann die Forderung im Sande oder wird „über kurz oder lang" storniert.

Also: In jedem Falle der Forderung widersprechen!

 
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